Der Landkreis Vorpommern Rügen hat mit Wirkung vom 15.01.2015 die Taxitarife auch auf der Insel Rügen angepasst.
1.
Seit dem 15.01.2015 sind im Verkehr mit Taxen im Landkreis Vorpommern-Rügen unabhängig von der Anzahl der zu befördernden Personen folgende Tarife anzuwenden:
1. Grundpreis
Der Grundpreis beträgt 3,50 Euro
2. Kilometerpreis
Der Kilometerpreis beträgt für
den 1. km 2,50 Euro
den 2. km 1,80 Euro
den 3. km 1,70 Euro
ab dem 4. km 1,40 Euro
Nacht- und Feiertagszuschlägebetragen 0,20 Euro pro Kilometer
Werktags Mo - Sa von 22:00 - 06:00 Uhr
Sonn und Feiertags von 00:00 - 24:00 Uhr
3. Wartezeit: 28,00 Euro pro Stunde
Wartezeiten sind alle Stillstände der Taxe während der Inanspruchnahme, die auf
Veranlassungdes Bestellers oder Benutzers oder aus verkehrlichen, nicht vom
Taxifahrer zu vertretenden Gründen, eintreten. Wird der Stillstand durch den
Fahrer verschuldet oder tritt er wegen technischer Mängel arn Fahrzeugein, so sind
keine Wartezeiten zu berechnen. Dieser Ausschlussgilt auch bei allen Unfällen, in
die die Taxe unmittelbar verwickelt ist.
2.
Für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis, das nach Bauart und Ausrüstung zu einer Beförderung von mehr als Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt ist, wird der Großraumzuschlag von 5,00 Euro je Fahrt berechnet, soweit mehr als 4 Fahrgäste befördert werden.
3.
Der Fortschaltbetrag des Fahrpreisanzeigers ist 0,10 EURO:
4.
Die Vergütung für die Anfahrt zum Besteller ist im Pflichtfahrgebiet frei.
5.
Kommt es aus vom Besteller zu vertretenen Gründen nicht zur Durchführung der Fahrt nach Auftragserteilung und Anfahrt zum Bestellort, so ist der Grundpreis in doppelter Höhe zu berechnen.
Die 2. Änderung zu der Verordnung über die Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Vorpommern-Rügenvon 05. September 2012 tritt am 15. Januar 2015 in Kraft.
Quelle: Veröffentlichung des Landkreises Vorpommern Rügen am 15.12.2014